Am 1.1.2005 trat eine der größten Sozialreformen Deutschlands in Kraft: Die Zusammenlegung der bisherigen Arbeitslosenhilfe sowie der Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II. Diese nunmehr im SGB II verankerte Leistung für erwerbsfähige Arbeitssuchende soll im Wesentlichen für eine effizientere Arbeitsvermittlung sorgen sowie stärkere Anreize zur Aufnahme von zumutbaren Beschäftigungsangeboten geben. Erreicht werden soll dies durch die Bündelung der bisherigen Zuständigkeiten von Arbeitsagentur und Sozialamt in sogenannten Arbeitsgemeinschaften.
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