Am 1.1.2005 trat eine der größten Sozialreformen Deutschlands in Kraft: Die Zusammenlegung der bisherigen Arbeitslosenhilfe sowie der Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II. Diese nunmehr im SGB II verankerte Leistung für erwerbsfähige Arbeitssuchende soll im Wesentlichen für eine effizientere Arbeitsvermittlung sorgen sowie stärkere Anreize zur Aufnahme von zumutbaren Beschäftigungsangeboten geben. Erreicht werden soll dies durch die Bündelung der bisherigen Zuständigkeiten von Arbeitsagentur und Sozialamt in sogenannten Arbeitsgemeinschaften.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |
Seiten 16 - 18
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: