Wenn das Arbeitgeberaufwendungsausgleichsgesetz (AAG) reformiert werden soll und der Verwendung des Begriffs „Reform“ tatsächlich entsprochen werden würde, dann müsste das Verfahren U1 (Ausgleich für Entgeltfortzahlung im Arbeitsunfähigkeitsfall) zu einem freiwilligen Ausgleichsverfahren verändert werden. Im Kern wäre dann auch zu klären, ob die Durchführung dieser Versicherung weiterhin Aufgabe der Krankenkassen sein sollte. Das Verfahren U2 (Ausgleich für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld) könnte gänzlich entfallen, wenn der Arbeitgeberzuschuss nicht mehr wesentlicher Bestandteil der Entgeltfortzahlung während der Mutterschutzfristen wäre und das Mutterschaftsgeld Bestandteil des aus Steuermitteln zu finanzierenden Elterngeldes würde.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-19 |
Seiten 300 - 302
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