Seit etwa 20 Jahren wird in Rechtsprechung und Literatur die Frage erörtert, ob und ggf. inwieweit die Vorschriften des UWG auf die Geschäftstätigkeit der gesetzlichen Krankenkassen anwendbar sind. Der deutsche Gesetzgeber hat bekanntlich den Wettbewerb der Krankenkassen um die Mitglieder eingeführt, ohne die Vorschriften über die Wahlfreiheit im SGB V um Wettbewerbsregeln für die Krankenkassen zu ergänzen. Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 3.10.2013 in Sachen BKK Mobil Oil eine neue Runde dieser Diskussion eingeleitet. Im Lichte des Gemeinschaftsrechts kann die Anwendbarkeit von lauterkeitsrechtlichen Vorschriften auf die Krankenkassen nicht mehr von vornherein ausgeschlossen werden. Jetzt ist der deutsche Gesetzgeber gefordert, eine Lösung zu finden, die im Verhältnis der Krankenkassen zu ihren Versicherten und der Krankenkassen untereinander einen fairen Wettbewerb gewährleistet, ohne dabei die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben aus dem SGB zu beeinträchtigen. Daher unterbreiten die beiden Autoren einen Vorschlag für eine differenzierende Lösung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-18 |
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