Ein gutes Gesundheitswesen zeichnet sich aus durch freie Arztwahl, Therapiefreiheit des Arztes, Therapiewahl des Patienten, Chancengleichheit im Zugang und Teilhabe am medizinischen Fortschritt. Versorgungsstrukturen müssen primär am medizinischen Bedarf des Patienten ausgerichtet sein und dürfen nicht von ökonomischen Einsparzielen dominiert werden. Um Qualität und Professionalität auf der Versorgungsebene zu wahren, muss deshalb die Definitionskompetenz für die medizinische Versorgung bei den Ärzten liegen. Andernfalls würden der Rationierung keine Grenzen mehr gesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-04-01 |
Seiten 112 - 113
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.