Art. 34 GG, § 839 BGB, § 14 SGB I, § 15 SGB I
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. 12. 2012 – 12 U 105/12
Leitsätze der Schriftleitung:
1. Die Erteilung von Auskünften über den Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse ist dem hoheitlichen Handeln zuzuordnen, so dass bei einer fehlerhaften Beratung die Grundsätze der Amtshaftung gelten.
2. Zwar darf der Bürger von der „Rechtmäßigkeit der Verwaltung“ ausgehen, bei der Haftung wegen falscher Auskünfte, kommt es aber auch darauf an, ob das nach Erhalt der Auskunft entfaltete Vertrauen schutzwürdig ist.
3. Aufgrund der Komplexität des Krankenversicherungsrechts kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung auch in den Details bekannt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-18 |
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