Durch den medizinischen Fortschritt sind zunehmend Leistungen auch ambulant erbringbar, die bisher im vollstationären Umfeld erbracht werden mussten. Kostenträger hoffen darauf, dass durch die mögliche Ambulantisierung die Leistungen künftig kostengünstiger erbracht werden können als bisher durch Krankenhäuser als stationäre Leistungen. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit verschiedene Ansätze gewählt, um eine Ambulantisierung von Leistungen zu erreichen. Gegenstand der vorliegenden Betrachtung sind die aktuellen Vorschläge bzw. Regelungen, die auf der Grundlage des MDK-Reformgesetzes und der Stellungnahmen der Regierungskommission entwickelt wurden.
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