In Deutschland werden im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viele vollstationäre Behandlungen durchgeführt. Für eine ambulante Versorgung geeignete Fälle werden zu vollstationären Preisen im Krankenhaus versorgt mit Folgen für die Patientengesundheit und -sicherheit, für den effektiven Einsatz knapper (Personal-)Ressourcen im Krankenhaus sowie die sinnvolle und wirtschaftliche Verwendung der Versichertenbeiträge.
Vor diesem Hintergrund zielt Ambulantisierung darauf ab, dass in geeigneten Fällen bisher stationär erbrachte Leistungen stationsersetzend ambulant erbracht werden. Sie hat damit regelmäßig eine sektorenübergreifende Komponente. Ist die nähere Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zur Ambulantisierung der gemeinsamen Selbstverwaltung übertragen, kommt daher sachgerechten sektorenübergreifenden Konfliktlösungsmechanismen eine besondere Bedeutung zu.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-04 |
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