Der Beitrag bezieht aus rechtlicher Sicht Stellung zu der seit Anbeginn der sektorenübergreifenden ASV im Streite stehenden Frage, ob eine Erleichterung des Qualitätsnachweises bei Krankenhausärzten zulässig ist. Er kommt zum Ergebnis, dass dem bereits die einfachgesetzliche Lage widerstreitet. Auch am Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gemessen kann der Unzulässigkeit eines solchen Vorgehens allenfalls partiell und selbst dann nur unter Einhaltung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Typisierung aus dem Weg gegangen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2020.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-11 |
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