Der Beitrag setzt sich kritisch mit Annahmen und Behauptungen auseinander, dass es bei Vorschlägen zum Abbau bürokratischer Hürden in der ASV um rechtlich unzulässige Erleichterungen für Krankenhäuser gehe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Vereinfachungen durch Rückgriff auf bestehende Regelung zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern notwendig und nach geltender Rechtslage möglich sind. Da der Gemeinsame Bundesausschuss diese Möglichkeiten nicht nutze, sollte der Gesetzgeber zusätzliche Festlegungen treffen, wie es die Gesundheitsministerkonferenz im September 2020 einstimmig beschlossen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2021.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-10 |
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