Zwei größere Reformvorhaben im Gesundheitswesen hat die amtierende Regierung schon abgeschlossen. Mit dem Infektionsschutzgesetz, das die Hygieneverhältnisse in niedergelassenen Praxen und Krankenhäusern verbessern soll, steht ein weiteres kurz vor dem Abschluss. Und mit dem GKV-VSG ist noch eines – vielleicht das letzte relevante in dieser Legislaturperiode – angelaufen. Bislang verlief die Gesetzgebung nicht ohne Überraschungen. Niemand hätte damit gerechnet, dass ein liberaler Gesundheitsminister durch das Arzneimittelneuordnungsgesetz ein stringentes Kosten-/Nutzenverfahren zur Ausgabenbegrenzung einführt. Viele allerdings hätten damit gerechnet, dass ein liberaler Gesundheitsminister den Gesundheitsfonds wieder zurücknimmt, was nicht geschehen ist. Die bisherige Gesetzgebung zeigt aber auch, dass anders als in den Jahren zuvor die Regierung nicht mit einem umfassenden Gesundheitsstrukturgesetz antritt, sondern in mehreren Gesetzen sukzessive Reformen im Gesundheitswesen durchzusetzen versucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-27 |
Seiten 207 - 210
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