Eine rechtswirksame Wahlleistungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Abrechnung der in § 17 KHEntgG geregelten Wahlleistungen, die neben den allgemeinen Krankenhausleistungen unter den dort genannten Voraussetzungen anfallen können. Der nachfolgende Text befasst sich mit den vielfältigen Rechtsproblemen, die im Zusammenhang mit der Gestaltung einer Wahlleistungsvereinbarung auftreten können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2019.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-12 |
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