Die Krankenkassen geben pro Jahr ca. 75 Mrd. Euro für Krankenhausbehandlungen aus. Dabei gibt es immer wieder Fragen, ob die Abrechnungen korrekt erfolgen. Teilweise werden die Krankenkassen dazu aufgefordert, noch mehr Abrechnungen zu prüfen. Diese Prüfungen führen zu einer großen Zahl von Streitigkeiten, die die Sozialgerichte entsprechend auslasten. Alle Versuche des Gesetzgebers, die Zahl dieser Streitigkeiten zu verringern, sind gescheitert. Teilweise hat erst die Rechtsprechung des BSG Streitigkeiten herbeigeführt. Dabei sind die grundsätzlichen Spielregeln klar.
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