Aufgrund steigender Wirtschaftlichkeitszwänge entwickeln gesetzliche Krankenkassen in den letzten Jahren vermehrt innovative Beschaffungskonzepte wie die Ausschreibung von Vertragsabschlüssen im sog. Open-House-Modell, die exklusiven Hilfsmittelausschreibungen sowie Ausschreibungen von patentgeschützten Arzneimitteln und Arzneimitteln mit einzelnen patentgeschützten Indikationen zeigen. Neuartige Beschaffungsformen provozieren aber auch immer wieder vergaberechtliche Nachprüfungen. Mit den spannendsten Entwicklungen in der vergaberechtlichen Spruchpraxis der letzten Zeit befasst sich der folgende Beitrag.
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