Das nicht nur praktisch, sondern auch dogmatisch spannende Gebiet des Krankenhausrechts ist eher selten Gegenstand rechtswissenschaftlicher Bemühungen. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass einige zentrale Auslegungsprobleme des Krankenhausrechts einer abschließenden Klärung harren, auch wenn die Praxis sowie die sie kommentierende Literatur in dieser Hinsicht bereits etliche rechtliche Herausforderungen erfolgreich bewältigt haben. Der nachfolgende Beitrag identifiziert die krankenhausplanungsrechtliche Abwägungsdogmatik als eine noch nicht ausreichend ausgeleuchtete Facette des Krankenhausrechts und versucht eine solche Abwägungsdogmatik zu erarbeiten.
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