Das Outsourcing von Aufgaben durch gesetzliche Krankenkassen hat sich in den letzten Jahren als integraler Bestandteil der administrativen und wirtschaftlichen Steuerung etabliert. Vor allem im Bereich des Abrechnungsmanagements werden private Dienstleister einbezogen, um Prozesse zu optimieren oder sich dieser weitgehend zu entledigen. Diese Praxis ist zwar etabliert, scheint sich allerdings vor dem Hintergrund der jüngeren BSG-Rechtsprechung zunehmend in Grauzonen zu bewegen – oder diese zu überschreiten.
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