Im Jahr 1994 wurde nach zwanzigjähriger Debatte Art. 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit verabschiedet. Die Implementierung eines neuen Sozialversicherungszweiges war zu diesem Zeitpunkt alles andere als selbstverständlich. Gemessen an den teils völlig konträren der Einführung des SGB XI vorangegangenen Lösungsmodellen ist die versicherungsrechtliche Lösung, sei nun auch durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz die Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge eingeführt worden, dem Grunde nach nicht mehr wegzudenken. Als junges Gebiet hat sich das Recht der Pflegeversicherung als äußerst dynamisch erwiesen – und muss es bleiben. Einige wesentliche Entwicklungen und prognostizierte Schwerpunkte künftiger Rechtsgestaltung und -findung des Leistungsrechts skizziere ich unter I. Eine entsprechende Darstellung zum Leistungserbringungsrecht enthält Abschnitt II. Auf einige Schnittstellenprobleme zu anderen Rechtsbereichen gehe ich in Abschnitt III gesondert ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-17 |
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