Bei Einführung der sozialen Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber eine gemeinsame Pflegeselbstverwaltung auf Bundesebene geschaffen und ihr die nähere Ausgestaltung der Qualitätssicherung übertragen. Der vorliegende Beitrag behandelt die Entwicklung der gemeinsamen Pflegeselbstverwaltung auf Bundesebene in den vergangenen 20 Jahren und soll vor diesem Hintergrund einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegeselbstverwaltung, insbesondere über die ihr gesetzlich zugewiesen Aufgaben, die an ihr beteiligten Organisationen, die Entscheidungsmechanismen sowie über die grundsätzliche Zulässigkeit der Delegation von Normsetzungsbefugnissen an die Selbstverwaltungspartner bieten.
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