Der Bundestag hat am 22.10.2004 das 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) in der Fassung vom 3.9.2004 unverändert verabschiedet. Wie erwartet rief der Bundesrat hierzu am 5.11.2004 den Vermittlungsausschuss an. Damit wird es wiederum erst zum Jahreswechsel rechtsverbindliche Vorgaben für die anstehenden Verhandlungen auf der Landes- oder Ortsebene geben und der Grundsatz der Prospektivität ein weiteres mal verletzt. Wie sind die Rechtsänderungen zu bewerten? Sind es notwendige Korrekturen, um die Weiterentwicklung der DRG-Fallpauschalen zielgerichtet voranzutreiben, oder ist es ein Ansatz zur weiteren Verzögerung oder sogar zum Ausstieg aus einem leistungsbezogenen Vergütungssystem?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-12-01 |
Seiten 318 - 319
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