…berücksichtigen – mit einer Begrenzung auf insgesamt maximal
4 % des Pflegebudgets –.
H. …
Eingesandt von Prof. Dr. iur. ThomasClemens, Kassel,
Richter am BSG i…
eJournal-Artikel aus "KrV Kranken- und Pflegeversicherung"
Ausgabe 5/2022
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.