Kranken- und Pflegeversicherung
 

Rechtsschutz gegen gemäß § 275a Abs. 2 SGB V eingeholte MD-Gutachten nach dem KHVVG

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurden neue Qualitätsanforderungen für Krankenhäuser eingeführt. Der Medizinische Dienst (MD) prüft, ob ein Krankenhaus diese erfüllt – sein Gutachten ist für die Zuweisung von Leistungsgruppen durch die Länder entscheidend. Doch was passiert, wenn das MD-Gutachten negativ ausfällt? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Krankenhäuser und Länder, sich gegen fehlerhafte oder strittige MD-Gutachten zu wehren? Der Beitrag beleuchtet die Verbindlichkeit, Rechtsnatur und mögliche Rechtsschutzwege gegen solche Gutachten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2025.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 2 / 2025
Veröffentlicht: 2025-04-09