Kranken- und Pflegeversicherung
 

Normative Rechtssetzung und Einzelfallgerechtigkeit
Entscheidet der Bundesausschuss gerecht?

In einem durch Kassenwahlfreiheit und Vertragswettbewerb gekennzeichneten Gesundheitswesen obliegt es dem G-BA, für die Versicherten kassenübergreifend einheitliche Bewertungsentscheidungen zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu treffen. Maßstab für diese Bewertungsentscheidungen ist der „allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2010.06.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 6 / 2010
Veröffentlicht: 2010-06-21

Seiten 196 - 197