Kranken- und Pflegeversicherung
 

Neuordnung des G-BA stellt Selbstverwaltung in Frage

„Die Entscheidungsgremien im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden von Hauptamtlichen besetzt, die von den verschiedenen Seiten (Krankenkassen, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser) vorgeschlagen werden können und in ihrem Handeln
weisungsunabhängig sind.“ Zu diesen in den Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform 2006 formulierten Absichten der Regierungskoalition befragten wir den unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Herrn Dr. Rainer Hess.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2006.09.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 9 / 2006
Veröffentlicht: 2006-09-01

Seiten 236 - 238