Kranken- und Pflegeversicherung
 

Mengenvorgaben als Elemente eines medizinisch-gesundheitlichen Qualitätsmanagements
Zur Rechtsprechung der Sozialgerichte zu § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V

Qualitätssicherung im medizinisch-gesundheitlichen Versorgungsgeschehen setzt fundierte Annahmen über die Wirkungen der verschiedenen therapeutischen Maßnahmen und Vorkehrungen voraus, dabei müssen auch die jeweils relevanten Risiken einschätzbar sein. Ein entsprechendes Wissen beruht auf professioneller Erfahrung, zunehmend wird es aber auch durch die Auswertung klinischer Tests systematisch erstellt. Mindestmengenregelungen werfen besondere Legitimationsfragen auf, weil sie weder in medizinischer Erfahrung noch in Befunden der evidenzbasierten Medizin, sondern allein in Beobachtungen der Versorgungsforschung abzustützen sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.01.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 1 / 2014
Veröffentlicht: 2014-02-17