Kranken- und Pflegeversicherung
 

Krankenversicherungsrecht

Leitsatz:
Die Genehmigungsfiktion nach � 13 Abs. 3a SGB V greift nur ein, wenn sich der Antrag des Versicherten auf Leistungen bezieht, die grunds�tzlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung geh�ren, von den Krankenkassen also allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen sind. Dies ist bei ambulanten und station�ren Liposuktionen nicht der Fall.

Orientierungssatz:
Bei der Liposuktion handelt es sich um eine eigenst�ndige Behandlungsmethode. Diese Behandlungsmethode ist auch neu. Denn sie ist im EBM (EBM-� 2008) nicht als abrechnungsf�hige Leistung erfasst. Eine Empfehlung des GBA f�r die Liposuktion liegt nicht vor.

�� 2, 12 Abs. 1, 13 Abs. 3a, 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 39 Abs. 2, � 87 Abs. 1, Abs. 2, 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5, 135 Abs. 1 S. 1, 137c Abs. 1 SGB V, MVVRL vom 17.1.2006, EBM-� 2008

Landessozialgericht Baden-W�rttemberg, Beschluss vom 13.9.2016
� L 4 KR 320/16 �

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-12-16