Kostenerstattung für die Versorgung mit einem Hilfsmittel
§ 13 Abs 2 SGB V
1. Ein Versicherter kann keine Kostenerstattung für die Versorgung mit einem Hilfsmittel beanspruchen, das er von einem nicht zugelassenen Leistungserbringer bezogen hat.
2. Die Wirksamkeit der Kündigung eines Versorgungsvertrages gegenüber einem Leistungserbringer ist nicht in dem Kostenerstattungsverfahren des Versicherten zu klären.
(amtliche Leitsätze)
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Mai 2024 – L 10 KR 113/21 –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.05.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-10-08 |