Kranken- und Pflegeversicherung
 

Gemeinsame Berufsausübung und Bedarfsplanung

�Bedarfsplanung� im Vertragsarztrecht nahm 1990 seinen Ausgang mit dem Gedanken: �berversorgung provoziert unwirtschaftliche Leistungen. Das soll nicht auf Kosten der Beitragszahler geschehen (sogenannte �angebotsinduzierte Nachfrage�). Unabh�ngig davon, ob die Versicherten als Patienten �ber lange Wartezeiten oder mangelhafte Behandlungen klagen, sp�testens seit Inkrafttreten des GKV-VSTG enthalten die gleichen Rechtsvorschriften einen neuen regulatorischen Impuls: Es geht nun vordringlich um die �gerechte� Verteilung von Ressourcen in Stadt und Land. Die gemeinsame Berufsaus�bung in Form der sogenannten �Berufsaus�bungsgemeinschaft� (BAG) verstand sich urspr�nglich als eine im Wesentlichen gleichberechtigte Mehrheit von Partnern. Sie sehen sich nun zunehmend in die Position gedr�ngt als �Mittel zum Zweck� herhalten zu m�ssen. Als Instrument f�r eine stabilere, vielleicht sogar verbesserte oder sogar innovativere Versorgung. Um diesen �Zusatzeffekt� im Lichte der Bedarfsplanung geht es in Folgendem.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.06.07
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ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-12-12