Gemeinsame Berufsausübung und Bedarfsplanung
Bedarfsplanung im Vertragsarztrecht nahm 1990 seinen Ausgang mit dem Gedanken: berversorgung provoziert unwirtschaftliche Leistungen. Das soll nicht auf Kosten der Beitragszahler geschehen (sogenannte angebotsinduzierte Nachfrage). Unabhngig davon, ob die Versicherten als Patienten ber lange Wartezeiten oder mangelhafte Behandlungen klagen, sptestens seit Inkrafttreten des GKV-VSTG enthalten die gleichen Rechtsvorschriften einen neuen regulatorischen Impuls: Es geht nun vordringlich um die gerechte Verteilung von Ressourcen in Stadt und Land. Die gemeinsame Berufsausbung in Form der sogenannten Berufsausbungsgemeinschaft (BAG) verstand sich ursprnglich als eine im Wesentlichen gleichberechtigte Mehrheit von Partnern. Sie sehen sich nun zunehmend in die Position gedrngt als Mittel zum Zweck herhalten zu mssen. Als Instrument fr eine stabilere, vielleicht sogar verbesserte oder sogar innovativere Versorgung. Um diesen Zusatzeffekt im Lichte der Bedarfsplanung geht es in Folgendem.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.06.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-12-12 |