Kranken- und Pflegeversicherung
 

G-BA setzt nach BSG-Entscheidungen Mindestmenge für Knie-TEP wieder in Kraft

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gilt für den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks (Kniegelenk Totalendoprothese/Knie-TEP) wieder die jährliche Mindestmenge von 50. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Krankenhäuser dürfen diese Leistung demnach nur noch dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, wenn sie voraussichtlich mindestens 50 Knie-TEP-Operationen im Jahr durchführen.

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ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 1 / 2015
Veröffentlicht: 2015-02-16