Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
Mit Wirkung zum 1.1.2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (BGBl. I 2015, 2517) in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung werden der Status der Syndikusanwälte und deren berufsrechtliche Rechte und Pflichten neu geregelt. Der Beitrag stellt die hiermit für Syndikusanwälte verbundenen Neuerungen dar und erläutert diese.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.02.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-04-18 |