Kein Anspruch der Krankenkassen gegen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auf Erstattung der gutachtlichen Stellungnahme zu einer Krankenhausabrechnung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der in § 8 Satz 3 PrüfvV geregelten Elfmonatsfrist
§ 275 Abs. 1c SGB V, § 17c Abs. 2 KHG, § 8 Satz 3 PrüfvV
SG München, Beschluss vom 16.1.2020 – S 59 KR 3754/19 ER –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2020.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-11 |
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